Sachverständigenbüro Dr. Rainer Stüwe

Hausratschätzung

Bewertung von Hausrat durch vereidigten Sachverständigen

Hausratschätzungen

Hausratschätzungen sind in der Regel immer mit unangenehmen Situationen verbunden. Ob ein Wasserschaden vorliegt, ein Einbruch oder Brand stattfand, oder eine Nachlass zu bewerten ist: Dr. Rainer Stüwe – öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Hausrat – ist Ihnen in diesen Situationen diskret und kompetent behilflich. Hierbei werden neben dem Spezialgebiet Gemälde und Graphiken auch Schätzungen zu Antiquitäten aus den Bereichen Möbel, Teppiche, Porzellan, Skulpturen, Silber und Schmuck durchgeführt. Durch langjährige Erfahrungen in komplizierten Nachlassregelungen vermittelt er gerade auch in hochwertigen Haushalten gütliche Einigungen.

Hausratsschätzungen sind sinnvoll insbesondere im Vorfeld von Testamentserstellungen, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Unumgänglich sind sie oft, wenn bereits Streitigkeiten in Nachlass- oder Scheidungsfall entstanden sind. Dr. Rainer Stüwe ist in der Lage, umfangreiche Hausratsschätzungen nicht nur im Antiquitätensektor kurzfristig abzuwickeln, sondern auch Bewertungen aller übrigen Einrichtungsgegenstände aus einem Haushalt vorzunehmen. Je nach Sachlage kann dabei der Zeitwert, der Wiederbeschaffungswert oder die Wertminderung nach Schadensfall gefragt sein. Hierzu werden Vergleichspreise und gegebenenfalls Quellen zur Wiederbeschaffung identischer oder vergleichbarer Objekte recherchiert.

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Im Überblick

Leistungen im Bereich Hausratschätzungen​

Inventarisation und Dokumentation von Kunstsammlungen und hochwertigen Haushalten mit Anteilen von antiken Möbeln, Gemälden, Graphiken, Teppichen und anderen Kunstobjekten erzeugen bereits vor einem Schadensfall einen bedeutenden Mehrwert. Sie geben Sicherheit über eine ausreichende Versicherungsdeckung und sind justiziable Bestandszeugnisse im Schadensfall. Für eine Wiederbeschaffung nach Diebstahl sind sie in der Regel unabdingbar. Dr. Rainer Stüwe erstellt Ihnen zügig und kurzfristig eine Dokumentation Ihrer Kunstgegenstände und hochwertigen Einrichtungsteile nach Ihren Bedürfnissen. Ebenso erstellt werden wissenschaftliche Inventare für Denkmalämter und öffentliche Einrichtungen.

In gehobenen Hausraten befinden sich oftmals auch wertvolle Kunst- und Einrichtungsgegenstände. Bei der Nachlassregelung in solchen Haushalten ergibt sich häufig die Frage nach den Verkaufsmöglichkeiten von Gemälden, Graphiken, Skulpturen und anderen Kunstobjekten oder Antiquitäten. Dr. Rainer Stüwe hat durch seine langjährigen und weitreichenden Kontakte in den Kunsthandel und entsprechende Sammlermärkte die Möglichkeit, Ihnen bei solchen Verkaufsplänen hilfreich zur Seite zu stehen.

Schäden an Hausraten bedeuten zum Glück nicht immer einen Totalschaden. Häufig ist nur ein Zimmer oder ein einzelnes Einrichtungsstück betroffen, so dass dessen Restaurierung oder eine handwerkliche Wiederherstellung Sinn macht. Durch die langjährige Tätigkeit als Kunst- und Hausratsachverständiger kann Ihnen Dr. Rainer Stüwe Hinweise geben auf seriös und handwerklich optimal arbeitende Restauratoren und Handwerker.

Dr. Rainer Stüwe ist seit 2003 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gemälde und Handzeichnungen 1550 – 1800 und seit 2007 mit der erweiterten öffentlichen Bestellung für den Bereich Hausrat tätig für Gerichte, Versicherungen, Anwälte und private wie öffentliche Auftraggeber. Bearbeitet wurden seither zahlreiche internationale Aufträge zu hochwertigen Gemälden aus dem Bestellungszeitraum ebenso wie Anfragen von öffentlichen wie von privaten Auftraggebern zur Bewertung von Hausraten von der einfachen Mietwohnung bis zu kompletten Einrichtungen von Burgen und Schlössern.